BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Handy am Steuer
Wir gehen gegen Anschuldigungen vor
Haben Sie Ihr Smartphone beim Autofahren benutzt?
Nicht jede Benutzung des Handys führt automatisch zu Strafen. Manchmal
gibt es Wege, den Strafverfolgungsbehörden legal zu entkommen. In
bestimmten Fällen ist das Handy während des Fahrens sogar erlaubt.
Hinzu kommt, dass der Bußgeldbescheid nicht immer korrekt oder rechtmäßig
sein muss. Z. B., wenn Ihnen zu viele Punkte in Flensburg eingetragen
wurden.
Bei einem Einspruch können immer wieder Bußgelder, Punkte in Flensburg
oder sogar ein Fahrverbot vermieden werden.
Es gibt Gründe, warum Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen
Handynutzung am Steuer zur Wehr setzen können. Hier einige Beispiele:
- Die Handynutzung war notwendig.
- Das Handy wurde nicht in der Hand gehalten.
- Das Handy wurde nur mit einer Vorlese- oder Sprachsteuerung bedient.
- Das Handy diente nur der Navigation.
- Es war nur ein ganz kurzer Blick.
- Es wurde entgegen den Behauptungen nicht wirklich jemand gefährdet.
- Sie hörten Musik mit dem Handy, haben aber nicht getextet oder
telefoniert.
- Der Bußgeldbescheid hat bestimmte Fristen nicht eingehalten (kam zu
spät an).
- Sie saßen während der Tat nicht im Auto, sondern jemand anderes.
- Es gab eine besondere Situation, z. B. einen Notfall, der eine
Handynutzung am Steuer rechtfertigte.
- … usw.
Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, den Vorwurf der unerlaubten
Handynutzung am Steuer zu entkräften oder abzumildern. Gerade wenn ein
Fahrverbot droht, können Sie bei uns rechtlichen Beistand erhalten.
Ihre Angaben
Starten Sie das Prüfverfahren, indem Sie uns Ihre Angaben mitteilen.
Anfrage starten
Wir prüfen
Als spezialisierte Kanzlei prüfen wir die Erfolgsaussichten eines
Einspruchs.
Wir legen los
Wir versuchen das Strafmaß zu reduzieren oder das Bußgeldverfahren
einzustellen.