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Führerschein abgeben

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Fahrverbot droht
Fahrverbot Auto
 
 
Bedeutung

Ein Fahrverbot ist eine richterliche oder behördliche Anordnung, die besagt, dass man Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen für eine bestimmte Zeit nicht mehr führen darf.

Dauer und Antritt

Fahrverbote werden für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten angeordnet. Ist der Bescheid einmal rechtlich wirksam, hat man 4 Monate Zeit, um den Führerschein abzugeben und das Fahrverbot anzutreten. Hat man in den letzten 24 Monaten bereits ein Fahrverbot erhalten, ist der Führerschein unverzüglich an die Behörde abzugeben und man kann von der Monatsfrist nicht profitieren. Dann gilt das Fahrverbot direkt mit dem Inkrafttreten des Bescheides.

Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot unterscheidet sich von einem Führerscheinentzug in dem Sinne, dass ein Führerscheinentzug langfristiger und kostenintensiver ist. Außerdem ist die Wiedererlangung des Führerscheins bei einem Führerscheinentzug an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. an eine MPU). Der Führerscheinentzug wird meistens verhängt, wenn Sie bereits 8 Punkte in Flensburg erreicht oder bestimmte Straftaten im Straßenverkehr begangen haben. Für ein Fahrverbot reichen bereits weniger schwere Verkehrsverstöße.

Ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird, hängt von vielen Einzelfaktoren ab.

Neben den gängigen Verstößen (Geschwindigkeit, Rotlicht, Alkohol etc.) kann man auch für einen Großteil aller Verstöße im Straßenverkehr ein Fahrverbot erhalten, vor allem wenn diese wiederholt begangen oder andere Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig gefährdet wurden.

Egal ob Ihnen ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht: Die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht könnte sich lohnen. Viele Betroffene konnten von unserem Service als Kanzlei profitieren.

  Beispiele 

Es folgen Beispielwerte zu Fahrverboten. Diese Übersicht soll nur als Richtwert dienen.


Geschwindigkeitsüberschreitung für Pkw bis 3,5 Tonnen Gesamtgewichtszulassung:


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Tabelle Punkte Flensburg Geschwindigkeitsüberschreitung

Beim Pkw mit Anhänger gilt innerorts: 1 Monat ab 26 km/h, 2 Monate ab 41 km/h, 3 Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h.

Beim Pkw mit Anhänger gilt außerorts: 1 Monat ab 31 km/h oder ab 26 km/h bei einer Wiederholungstat, 2 Monate ab 51 km/h, 3 Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.

Beim Lkw (ab 3,5 Tonnen) gilt innerorts: 1 Monat ab 26 km/h, 2 Monate ab 41 km/h, 3 Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.

Beim Lkw (ab 3,5 Tonnen) gilt außerorts: 1 Monat ab 31 km/h oder ab 26 km/h bei einer Wiederholungstat, 2 Monate ab 51 km/h, 3 Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.

Rotlichtverstoß:
Bei Missachtung einer roten Ampel, die länger als 1 Sekunde rot war, droht 1 Monat Fahrverbot.

Fahren unter Alkoholeinfluss:
Ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt 1−3 Monate.

Fahren ohne Versicherungsschutz:
Fahrverbote in der Regel von 1−3 Monaten, je nachdem, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde und ob es zu einem Unfall kam.

Missachtung eines Fahrverbots

Wer während eines Fahrverbots trotzdem weiterfährt, auch wenn es nur auf einem kleinen Mofa ist, riskiert, wegen einer Straftat verurteilt zu werden. Eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr könnten die Konsequenzen sein.


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