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Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Führerschein abgeben
Wann droht ein Fahrverbot?
Bedeutung
Ein Fahrverbot ist eine richterliche oder behördliche Anordnung, die
besagt, dass man Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen für eine
bestimmte Zeit nicht mehr führen darf.
Dauer und Antritt
Fahrverbote werden für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten angeordnet. Ist
der Bescheid einmal rechtlich wirksam, hat man 4 Monate Zeit, um den
Führerschein abzugeben und das Fahrverbot anzutreten. Hat man in den
letzten 24 Monaten bereits ein Fahrverbot erhalten, ist der Führerschein
unverzüglich an die Behörde abzugeben und man kann von der Monatsfrist
nicht profitieren. Dann gilt das Fahrverbot direkt mit dem Inkrafttreten
des Bescheides.
Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot unterscheidet sich von einem Führerscheinentzug in dem
Sinne, dass ein Führerscheinentzug langfristiger und kostenintensiver ist.
Außerdem ist die Wiedererlangung des Führerscheins bei einem
Führerscheinentzug an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. an eine
MPU). Der Führerscheinentzug wird meistens verhängt, wenn Sie bereits 8
Punkte in Flensburg erreicht oder bestimmte Straftaten im Straßenverkehr
begangen haben. Für ein Fahrverbot reichen bereits weniger schwere
Verkehrsverstöße.
Ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird, hängt von vielen Einzelfaktoren ab.
Neben den gängigen Verstößen (Geschwindigkeit, Rotlicht, Alkohol etc.)
kann man auch für einen Großteil aller Verstöße im Straßenverkehr ein
Fahrverbot erhalten, vor allem wenn diese wiederholt begangen oder andere
Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig gefährdet wurden.
Egal ob Ihnen ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug droht: Die
Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht könnte sich lohnen. Viele
Betroffene konnten von unserem Service als Kanzlei profitieren.
Beispiele
Es folgen Beispielwerte zu Fahrverboten. Diese Übersicht soll nur als
Richtwert dienen.
Geschwindigkeitsüberschreitung für Pkw bis 3,5 Tonnen
Gesamtgewichtszulassung:
Beim Pkw
mit Anhänger gilt
innerorts: 1 Monat ab 26 km/h,
2 Monate ab 41 km/h, 3 Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von
51 km/h.
Beim
Pkw mit Anhänger gilt
außerorts: 1 Monat ab 31 km/h
oder ab 26 km/h bei einer Wiederholungstat, 2 Monate ab 51 km/h, 3 Monate
ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.
Beim
Lkw (ab 3,5 Tonnen) gilt
innerorts: 1 Monat ab 26
km/h, 2 Monate ab 41 km/h, 3 Monate ab einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.
Beim
Lkw (ab 3,5 Tonnen) gilt
außerorts: 1 Monat ab 31
km/h oder ab 26 km/h bei einer Wiederholungstat, 2 Monate ab 51 km/h, 3
Monate ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h.
Rotlichtverstoß:
Bei Missachtung einer roten Ampel, die länger als 1 Sekunde rot war, droht
1 Monat Fahrverbot.
Fahren unter Alkoholeinfluss:
Ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt 1−3 Monate.
Fahren ohne Versicherungsschutz:
Fahrverbote in der Regel von 1−3 Monaten, je nachdem, ob fahrlässig oder
vorsätzlich gehandelt wurde und ob es zu einem Unfall kam.
Missachtung eines Fahrverbots
Wer während eines Fahrverbots trotzdem weiterfährt, auch wenn es nur auf
einem kleinen Mofa ist, riskiert, wegen einer Straftat verurteilt zu
werden. Eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem
Jahr könnten die Konsequenzen sein.