Spezialkanzlei für Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Falsch geparkt und Rettungsfahrzeuge behindert |
Kfz mit mehr als 20 % gegenüber dem zulässigen Gesamtgewicht überladen |
Handy illegal im Auto benutzt |
Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h−100 km/h und einem Abstand von unter 25 % des Tachowerts in Metern (Beispiel für 100 km/h: Alles, was unter 25 Metern liegt, wird mit einem Punkt geahndet) |
Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit ab 101 km/h und einem Abstand von unter 25 %−15 % des Tachowerts in Metern |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab einer Überschreitung von 21 km/h−30 km/h innerorts und 21 km/h−40 km/h außerorts |
Vorfahrt missachtet mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
Beim Überholen nur geringfügig schneller gewesen als der Überholte |
Beim Überholen den hinteren Verkehr gefährdet |
Außerorts rechts überholt |
Trotz Überhol-Verbotszeichen überholt |
Kind nicht gesichert |
Tier nicht gesichert und andere gefährdet oder Sachen beschädigt |
Vorfahrt eines Schienenfahrzeugs trotz Andreaskreuz missachtet |
Geschwindigkeit nicht ausreichend angepasst beim Nähern an einen Bahnübergang |
An ausgewiesenen Gefahrenstellen (z. B. Baustelle) mit zu hoher und nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren |
Auf der Busspur gefahren und dabei andere gefährdet oder einen Unfall verursacht |
Mehr als 1 Stunde auf dem Gehweg geparkt |
Zu schnell an einen Fußgängerübergang herangefahren, jemanden dort nicht passieren lassen, ein anderes Auto dort überholt oder bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerübergang gefahren |
Beim Abbiegen einen Fußgänger gefährdet |
Bei unklarer oder uneinsehbarer Verkehrslage überholt |
In einer Fußgängerzone einen Fußgänger gefährdet |
An der Ampel mit grünem Pfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten |
Bei Rot nicht an der Haltelinie gehalten und andere gefährdet oder einen Unfall verursacht |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt und dabei andere gefährdet, behindert oder eine Sachbeschädigung verursacht |
Auf dem Geh- oder Radweg geparkt und dabei andere gefährdet, behindert oder eine Sachbeschädigung verursacht |
Unzulässig auf der Autobahn- oder Kraftfahrstraße geparkt |
TÜV mehr als 8 Monate überzogen |
Auto ohne gültige Zulassung gefahren |
Beim Abstellen eines nicht zugelassenen Autos andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert |
Ladung nicht richtig verstaut und dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht |
Höhe der Ladung hatte mehr als 4,20 Meter |
Rechtsfahrgebot missachtet und andere dabei gefährdet |
Mit ungeeigneten Reifen gefahren (keine Winterreifen/zu geringe Profiltiefe) |
Seitenabstand zu einem Bedürftigen, Kind oder älteren Menschen nicht eingehalten und es/ihn dabei gefährdet oder geschädigt |
Bei Autobahnen in Ein- und Ausfahrten von Autobahnen Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen |
Im Tunnel gewendet |
Gegenstand auf der Straße gelassen (Anmerkung: In gefährlichen Straßensituationen betritt man selbst die Fahrbahn nicht, sondern verständigt die Polizei) |
Halteaufforderung der Polizei bei einer Verkehrskontrolle missachtet |
Außerorts trotz schlechter Sicht durch Nebel, Regen, Schneefall etc. kein Licht eingeschaltet |
Einen deutlich verkehrsunsicheren Anhänger in Betrieb genommen |
Falsch geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge blockiert |
Mit über 0,5 Promille Auto gefahren |
Handy illegal im Auto benutzt und dabei jemanden gefährdet |
Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von mindestens 101 km/h und einem Abstand von unter 15 % des Tachowerts in Metern (Beispiel: Bei 120 km/h wären das unter 18 Meter Abstand zum Vordermann) |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts |
Trotz Überholverbot und unklarer Verkehrslage überholt und andere gefährdet oder geschädigt |
Trotz eines roten oder gelben Blinklichts über einen Bahnübergang gefahren |
Bei unklarer oder uneinsehbarer Verkehrslage mit Gefährdung anderer oder mit Verursachung eines Unfalls überholt |
Keine Rettungsgasse gebildet |
Rettungsgasse für sich selbst genutzt |
Mit mindestens 1,1 Promille Auto gefahren |
Unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr gefährdet |
Alkoholgehalt im Blut von mindestens 0,3 Promille und den Straßenverkehr gefährdet |
Illegale Autorennen gefahren |
Nötigung (2 bis 3 Punkte) |
Fahrerflucht |
Ohne eigene Gefährdung Hilfe nicht geleistet |
Durch einen Unfall jemanden fahrlässig getötet oder verletzt |
Ohne Fahrerlaubnis gefahren |