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Das Punktesystem für Pkw-Fahrer

Alles über die Punkte in Flensburg

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Punkte in Flensburg
Punkte Verkehrsverstoß Übersicht
 
 
Mit Punkten in Flensburg meint man Einträge im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Seit 1974 sammelt dort das Kraftfahrt-Bundesamt Einträge von Verkehrsverstößen mit einem Punktesystem. Dieses soll den Behörden bei der Bewertung von Verkehrsteilnehmern helfen. Der Gedanke dahinter war es, die vielen Verkehrsunfälle, die es Anfang der 70er-Jahre gab, zu senken. Hierzu wollte man Personen identifizieren, die größere Verkehrsverstöße begehen.

Punkte in Flensburg dienen dem Betroffenen auch als Warnung vor einem Führerscheinentzug. Wer 8 oder mehr Punkte bekommen hat, dem wird der Führerschein entzogen.

Heutzutage können selbst Verkehrsteilnehmer ohne Führerschein Punkte in Flensburg sammeln, z. B. wenn sie als Fußgänger bei geschlossener Bahnschranke die Gleise überquert haben, mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel gefahren sind, betrunken mit dem E-Scooter unterwegs waren oder einfach nur, weil sie mit einem Hoverboard (E-Board) auf öffentlichen Straßen gefahren sind.

Die folgenden umfassenden Tabellen zeigen viele der Punktstrafen für Autofahrer
(bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist).

Einen Punkt gibt es für:

Falsch geparkt und Rettungsfahrzeuge behindert

Kfz mit mehr als 20 % gegenüber dem zulässigen Gesamtgewicht überladen

Handy illegal im Auto benutzt

Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von 81 km/h−100 km/h und einem Abstand von unter 25 % des Tachowerts in Metern (Beispiel für 100 km/h: Alles, was unter 25 Metern liegt, wird mit einem Punkt geahndet)

Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit ab 101 km/h und einem Abstand von unter 25 %−15 % des Tachowerts in Metern

Geschwindigkeitsüberschreitung ab einer Überschreitung von 21 km/h−30 km/h innerorts und 21 km/h−40 km/h außerorts

Vorfahrt missachtet mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

Beim Überholen nur geringfügig schneller gewesen als der Überholte

Beim Überholen den hinteren Verkehr gefährdet

Außerorts rechts überholt

Trotz Überhol-Verbotszeichen überholt

Kind nicht gesichert

Tier nicht gesichert und andere gefährdet oder Sachen beschädigt

Vorfahrt eines Schienenfahrzeugs trotz Andreaskreuz missachtet

Geschwindigkeit nicht ausreichend angepasst beim Nähern an einen Bahnübergang

An ausgewiesenen Gefahrenstellen (z. B. Baustelle) mit zu hoher und nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren

Auf der Busspur gefahren und dabei andere gefährdet oder einen Unfall verursacht

Mehr als 1 Stunde auf dem Gehweg geparkt

Zu schnell an einen Fußgängerübergang herangefahren, jemanden dort nicht passieren lassen, ein anderes Auto dort überholt oder bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerübergang gefahren

Beim Abbiegen einen Fußgänger gefährdet

Bei unklarer oder uneinsehbarer Verkehrslage überholt

In einer Fußgängerzone einen Fußgänger gefährdet

An der Ampel mit grünem Pfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten

Bei Rot nicht an der Haltelinie gehalten und andere gefährdet oder einen Unfall verursacht

Unzulässig in zweiter Reihe geparkt und dabei andere gefährdet, behindert oder eine Sachbeschädigung verursacht

Auf dem Geh- oder Radweg geparkt und dabei andere gefährdet, behindert oder eine Sachbeschädigung verursacht

Unzulässig auf der Autobahn- oder Kraftfahrstraße geparkt

TÜV mehr als 8 Monate überzogen

Auto ohne gültige Zulassung gefahren

Beim Abstellen eines nicht zugelassenen Autos andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert

Ladung nicht richtig verstaut und dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht

Höhe der Ladung hatte mehr als 4,20 Meter

Rechtsfahrgebot missachtet und andere dabei gefährdet

Mit ungeeigneten Reifen gefahren (keine Winterreifen/zu geringe Profiltiefe)

Seitenabstand zu einem Bedürftigen, Kind oder älteren Menschen nicht eingehalten und es/ihn dabei gefährdet oder geschädigt

Bei Autobahnen in Ein- und Ausfahrten von Autobahnen Seitenstreifen benutzt, um schneller voranzukommen

Im Tunnel gewendet

Gegenstand auf der Straße gelassen (Anmerkung: In gefährlichen Straßensituationen betritt man selbst die Fahrbahn nicht, sondern verständigt die Polizei)

Halteaufforderung der Polizei bei einer Verkehrskontrolle missachtet

Außerorts trotz schlechter Sicht durch Nebel, Regen, Schneefall etc. kein Licht eingeschaltet

Einen deutlich verkehrsunsicheren Anhänger in Betrieb genommen

Falsch geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge blockiert


Zwei Punkte gibt es für:

Mit über 0,5 Promille Auto gefahren

Handy illegal im Auto benutzt und dabei jemanden gefährdet

Abstandsverstoß bei einer Geschwindigkeit von mindestens 101 km/h und einem Abstand von unter 15 % des Tachowerts in Metern (Beispiel: Bei 120 km/h wären das unter 18 Meter Abstand zum Vordermann)

Geschwindigkeitsüberschreitung ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts

Trotz Überholverbot und unklarer Verkehrslage überholt und andere gefährdet oder geschädigt

Trotz eines roten oder gelben Blinklichts über einen Bahnübergang gefahren

Bei unklarer oder uneinsehbarer Verkehrslage mit Gefährdung anderer oder mit Verursachung eines Unfalls überholt

Keine Rettungsgasse gebildet

Rettungsgasse für sich selbst genutzt


Drei Punkte
gibt es für:

Mit mindestens 1,1 Promille Auto gefahren

Unter Drogeneinfluss den Straßenverkehr gefährdet

Alkoholgehalt im Blut von mindestens 0,3 Promille und den Straßenverkehr gefährdet

Illegale Autorennen gefahren

Nötigung (2 bis 3 Punkte)

Fahrerflucht

Ohne eigene Gefährdung Hilfe nicht geleistet

Durch einen Unfall jemanden fahrlässig getötet oder verletzt

Ohne Fahrerlaubnis gefahren


Scroll horizontalVerjährung:


Abbau:

Zusätzlich kann man, wenn man bereits bis zu 5 Punkte gesammelt hat, alle 5 Jahre einen Punkt abbauen, soweit man an einem kostenpflichtigen Fahreignungsseminar teilnimmt. Wer mehr als 5 Punkte hat, kann mit einem Seminar keine Punkte abbauen, jedoch seine Absicht demonstrieren, sich zu bessern, was in bestimmten Situationen z. B. vor Gericht ggf. positiv wirken könnte.

Wie kann man in Erfahrung bringen, wie viele Punkte man in Flensburg bereits gesammelt hat?

Eine Anfrage über den Punktestand, den Sie in Flensburg angesammelt haben, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt mit diesem Onlineformular stellen.

Können Sie mir helfen, Punkte in Flensburg zu verhindern oder abzubauen?

Wir sind eine Spezialkanzlei, die sich dem Thema professionell annimmt und gerne dazu bereit ist, sich Ihren Fall anzusehen. Kontaktieren Sie uns mit folgendem Formular.


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