BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Alkohol am Steuer
– diese Promillegrenzen gelten jetzt in Deutschland
Promillegrenzen sind beim Trinken schnell erreicht. Bei Verstößen gegen
diese Grenzen können hohe Strafen anfallen. Umso wichtiger ist es, die
Promillegrenzen zu kennen und sie zu vermeiden.
Falls Sie vor Ihrer Autofahrt zu viel getrunken haben, sind Sie nicht
allein. Bei Tausenden Bundesbürgern werden jedes Jahr zu hohe Alkoholpegel
gemessen. Bei ca. 5 % aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden war
Alkohol im Spiel.
Zu beachten ist, dass es in Deutschland kein absolutes Alkoholverbot
hinterm Steuer gibt. Das Trinken von Alkohol kann vor und während der
Fahrt erlaubt sein, falls die zulässigen Promillegrenzen nicht
überschritten werden.
Laut § 24a StVG gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn jemand
mindestens 0,25 mg Alkohol in der Atemluft oder mindestens 0,5
Promille im Blut hat. Fahranfänger (Probezeitler), unter 21-Jährige,
Gefahrengut-, Bus- und Taxifahrer dürfen nichts getrunken haben. Hier gilt
die Promillegrenze von 0,0.
Der Promillegehalt wird durch einen Atemtest ermittelt. Verweigert man den
Test, darf die Polizei einen Blutalkoholtest anordnen. Der Blutalkoholtest
kann auch dann angeordnet werden, wenn sich sehr hohe Promillewerte beim
Atemtest zeigen.
Bei Alkoholfahrten drohen je nach Umständen Geldstrafen bis 3000 Euro,
Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen. Hinzu
kommen ggf. die Verlängerung der Probezeit, die Teilnahmeverpflichtung an
einem Aufbauseminar und einer MPU (medizinisch-psychologische
Untersuchung).
Besonders gravierend auf den Tatbestand wirkt es sich aus, wenn andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und/oder es zu Sach- oder
Personenschäden kam.
Wenn durch die Alkoholfahrt Leib und Leben eines anderen Menschen oder
fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden, drohen 5 Jahre
Gefängnis oder Geldstrafen.
Schon allein der Versuch, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu
führen, obwohl man aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke nicht dazu
in der Lage wäre, ist strafbar.
Übersicht über Promillegrenzen und Bußen/Strafen
6
1 Eine
Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) und der Entzug des Führerscheins
können bereits ab 0,3 Promille in Betracht kommen, falls andere Personen
gefährdet wurden.
2 Auch für Bus-, Taxi- und
Gefahrengutfahrer gilt die 0,0 Promillegrenze. Bei Überschreitung zahlen
Bus- und Taxifahrer bis zu 10.000 Euro und Gefahrengutfahrer bis zu
50.000 Euro.
3 Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
4 Bei Wiederholungstätern, bei
Alkoholabhängigkeit, bei Straftaten in Verbindung mit der Alkoholfahrt
oder bei besonders auffälligem Verhalten kann eine MPU auch bei
einer geringen Promillezahl angeordnet werden.
5 Falls alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wie z. B. Schlangenlinien
fahren, schlechte Reaktionsfähigkeit, Missachten von Verkehrsschildern,
eingeschränktes Hör- und Sehvermögen etc., können Strafen bereits ab 0,3
Promille anfallen.
6 Zuzüglich Verwaltungsgebühren.
Anmerkung: Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen in eine Geldstrafe
umgewandelt werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Nutzen Sie dafür den
Abfragebogen für Alkoholverstöße im Straßenverkehr (Link).
Webtipp:
Promillerechner,
um zu erfahren, wie viel Restalkohol sie in etwa noch im Blut haben.