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Alkohol am Steuer

– diese Promillegrenzen gelten jetzt in Deutschland

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Promillegrenze Alkohol
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Promillegrenzen sind beim Trinken schnell erreicht. Bei Verstößen gegen diese Grenzen können hohe Strafen anfallen. Umso wichtiger ist es, die Promillegrenzen zu kennen und sie zu vermeiden.

Falls Sie vor Ihrer Autofahrt zu viel getrunken haben, sind Sie nicht allein. Bei Tausenden Bundesbürgern werden jedes Jahr zu hohe Alkoholpegel gemessen. Bei ca. 5 % aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden war Alkohol im Spiel.

Zu beachten ist, dass es in Deutschland kein absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer gibt. Das Trinken von Alkohol kann vor und während der Fahrt erlaubt sein, falls die zulässigen Promillegrenzen nicht überschritten werden.

Laut § 24a StVG gilt es als Ordnungswidrigkeit, wenn jemand mindestens 0,25 mg Alkohol in der Atemluft oder mindestens 0,5 Promille im Blut hat. Fahranfänger (Probezeitler), unter 21-Jährige, Gefahrengut-, Bus- und Taxifahrer dürfen nichts getrunken haben. Hier gilt die Promillegrenze von 0,0.

Der Promillegehalt wird durch einen Atemtest ermittelt. Verweigert man den Test, darf die Polizei einen Blutalkoholtest anordnen. Der Blutalkoholtest kann auch dann angeordnet werden, wenn sich sehr hohe Promillewerte beim Atemtest zeigen.

Bei Alkoholfahrten drohen je nach Umständen Geldstrafen bis 3000 Euro, Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen. Hinzu kommen ggf. die Verlängerung der Probezeit, die Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar und einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).

Besonders gravierend auf den Tatbestand wirkt es sich aus, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und/oder es zu Sach- oder Personenschäden kam.

Wenn durch die Alkoholfahrt Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden, drohen 5 Jahre Gefängnis oder Geldstrafen.

Schon allein der Versuch, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, obwohl man aufgrund des Konsums alkoholischer Getränke nicht dazu in der Lage wäre, ist strafbar.

Übersicht über Promillegrenzen und Bußen/Strafen6

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Tabelle Promillegrenzen Strafen KfZ

1 Eine Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) und der Entzug des Führerscheins können bereits ab 0,3 Promille in Betracht kommen, falls andere Personen gefährdet wurden.
2 Auch für Bus-, Taxi- und Gefahrengutfahrer gilt die 0,0 Promillegrenze. Bei Überschreitung zahlen Bus- und Taxifahrer bis zu 10.000 Euro und Gefahrengutfahrer bis zu 50.000 Euro.
3 Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
4 Bei Wiederholungstätern, bei Alkoholabhängigkeit, bei Straftaten in Verbindung mit der Alkoholfahrt oder  bei besonders auffälligem Verhalten kann eine MPU auch bei einer geringen Promillezahl angeordnet werden.
5 Falls alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wie z. B. Schlangenlinien fahren, schlechte Reaktionsfähigkeit, Missachten von Verkehrsschildern, eingeschränktes Hör- und Sehvermögen etc., können Strafen bereits ab 0,3 Promille anfallen.
6 Zuzüglich Verwaltungsgebühren.


Anmerkung: Ein Fahrverbot kann in bestimmten Fällen in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Nutzen Sie dafür den Abfragebogen für Alkoholverstöße im Straßenverkehr (Link).

Webtipp: Promillerechner, um zu erfahren, wie viel Restalkohol sie in etwa noch im Blut haben.


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