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Handy am Steuer

Wie geht die Polizei vor? Was ist erlaubt und was nicht?

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Handy am Steuer
Navi am Steuer erlaubt
 
 
§ 23 Abs. 1a StVO
besagt, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden.

Sobald der Motor läuft, kann man das Handy am Steuer nur unter bestimmten Bedingungen nutzen. Ein elektronisches Gerät wie das Smartphone darf benutzt werden, wenn man es nicht aufnimmt oder hält. Hinzu kommt, dass man zur Bedienung und Nutzung des Gerätes lediglich kurz hinsehen darf, wenn die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse passen. Wie kurz dies sein darf, ist Auslegungssache und Debatte bei Gerichten.

Sinnvoll ist eine Handyhalterung, in der sich das Handy vor dem Einschalten des Autos befindet. Auch eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion des Handys dürfen während der Fahrt genutzt werden. Diese Regeln gelten nicht nur für ein Smartphone, sondern auch für andere elektronische Geräte wie z. B. Tablets, in das Auto eingebaute Touchscreens, Laptops, smarte Uhren etc.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann bei einem Handyanruf oder einer Nachricht erst das Auto parken, den Motor ausschalten und dann den Anruf annehmen oder die Person zurückrufen bzw. an die Person zurückschreiben. Die Abschaltung des Motors durch ein Start-Stopp-System reicht hier nicht aus. Der Motor muss komplett ausgeschaltet sein.


Strafen
Wird man im Straßenverkehr bei der unerlaubten Handynutzung erwischt, spricht der Beamte ein Bußgeld von 100 Euro aus und es gibt einen Punkt in Flensburg.

Wurde der Straßenverkehr gefährdet, sind es 150 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Falls es zu einem Unfall während der Handynutzung gekommen ist, sind mindestens 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.

Wer in der Probezeit erwischt wurde, muss sich auf eine Verdopplung der Probezeit einstellen (von 2 auf 4 Jahre) und wird zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verdonnert (ca. 150 bis 500 Euro Gebühren). Bei Wiederholungstätern kann die Strafe noch empfindlicher werden.

Woher weiß die Polizei, dass man ein Handy unerlaubt benutzt hat?

Es gibt viele Wege, wie die Polizei herausfinden kann, dass Sie ein Handy am Steuer nutzten.

Nach einem Unfall können Zeugen herangezogen werden. Eventuell wurden Sie mit dem Handy geblitzt oder es gibt Videoaufnahmen. Die Polizei setzt sogar spezielle Blitzer und Videokameras ein, die mit automatischer Handyerkennung funktionieren. Manchmal reicht es auch aus, dass Sie ein Polizist mit dem Handy gesehen hat.


Was kann man gegen den amtlichen Bußgeldbescheid unternehmen?

Einen amtlichen Bußgeldbescheid anzufechten, kann sich lohnen, denn man muss Ihnen erst einmal nachweisen, dass Sie tatsächlich ein Handy rechtswidrig genutzt haben.

Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und Kosten eines solchen Einspruchs.

Wenn Sie bereits zu viele Punkte in Flensburg angesammelt haben oder ein Fahrverbot gravierende Einschnitte für Sie bedeuten würde, ist ein Einspruch häufig sinnvoll.


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