BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Handy am Steuer
Wie geht die Polizei vor? Was ist erlaubt und was nicht?
§ 23 Abs. 1a StVO besagt, dass der Fahrzeugführer dafür
verantwortlich ist, dass seine Sicht und sein Gehör nicht durch Geräte
beeinträchtigt werden.
Sobald der Motor läuft, kann man das Handy am Steuer nur unter bestimmten
Bedingungen nutzen. Ein elektronisches Gerät wie das Smartphone darf
benutzt werden, wenn man es nicht aufnimmt oder hält. Hinzu kommt, dass
man zur Bedienung und Nutzung des Gerätes lediglich kurz hinsehen darf,
wenn die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse passen. Wie
kurz dies sein darf, ist Auslegungssache und Debatte bei Gerichten.
Sinnvoll ist eine Handyhalterung, in der sich das Handy vor dem
Einschalten des Autos befindet. Auch eine Sprachsteuerung und
Vorlesefunktion des Handys dürfen während der Fahrt genutzt werden. Diese
Regeln gelten nicht nur für ein Smartphone, sondern auch für andere
elektronische Geräte wie z. B. Tablets, in das Auto eingebaute
Touchscreens, Laptops, smarte Uhren etc.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann bei einem Handyanruf oder einer
Nachricht erst das Auto parken, den Motor ausschalten und dann den Anruf
annehmen oder die Person zurückrufen bzw. an die Person zurückschreiben.
Die Abschaltung des Motors durch ein Start-Stopp-System reicht hier nicht
aus. Der Motor muss komplett ausgeschaltet sein.
Strafen
Wird man im Straßenverkehr bei der unerlaubten Handynutzung erwischt,
spricht der Beamte ein Bußgeld von 100 Euro aus und es gibt einen Punkt in
Flensburg.
Wurde der Straßenverkehr gefährdet, sind es 150 Euro, 2 Punkte in
Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Falls es zu einem Unfall während der Handynutzung gekommen ist, sind
mindestens 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot fällig.
Wer in der Probezeit erwischt wurde, muss sich auf eine Verdopplung der
Probezeit einstellen (von 2 auf 4 Jahre) und wird zu einem
kostenpflichtigen Aufbauseminar verdonnert (ca. 150 bis 500 Euro
Gebühren). Bei Wiederholungstätern kann die Strafe noch empfindlicher
werden.
Woher weiß die Polizei, dass man ein Handy unerlaubt benutzt hat?
Es gibt viele Wege, wie die Polizei herausfinden kann, dass Sie ein Handy
am Steuer nutzten.
Nach einem Unfall können Zeugen herangezogen werden. Eventuell wurden Sie
mit dem Handy geblitzt oder es gibt Videoaufnahmen. Die Polizei setzt
sogar spezielle Blitzer und Videokameras ein, die mit automatischer
Handyerkennung funktionieren. Manchmal reicht es auch aus, dass Sie ein
Polizist mit dem Handy gesehen hat.
Was kann man gegen den amtlichen Bußgeldbescheid unternehmen?
Einen amtlichen Bußgeldbescheid anzufechten, kann sich lohnen, denn man
muss Ihnen erst einmal nachweisen, dass Sie tatsächlich ein Handy
rechtswidrig genutzt haben.
Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und
Kosten eines solchen Einspruchs.
Wenn Sie bereits zu viele Punkte in Flensburg angesammelt haben oder ein
Fahrverbot gravierende Einschnitte für Sie bedeuten würde, ist ein
Einspruch häufig sinnvoll.