BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Handy beim Autofahren benutzt
Wie teuer kann das werden?
Während der Autofahrt schnell mal die SMS überprüft? Bei einem Anruf das
Handy in die Hand genommen, um mit jemandem zu sprechen? Wurden Sie dabei
erwischt?
Wenn die Behörden beweisen können, dass Sie während einer Autofahrt das
Handy genutzt haben, können Sie dafür bestraft werden – z. B. mit
einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und/oder einem Fahrverbot.
Selbst wenn Sie bei der Handynutzung gar nicht gefahren sind, sondern nur
der Motor lief, kann dies geahndet werden. Siehe hierzu auch § 23 StVO.
Die Höhe der Strafe hängt von den Umständen ab. Je nachdem, ob jemand
gefährdet wurde oder es zu einer Sachbeschädigung bzw. einem Unfall kam,
fallen unterschiedliche Strafen an.
Hier eine Übersicht:
- Handy illegal im Auto benutzt:
100 € / 1 Punkt in Flensburg
- Handy illegal im Auto benutzt und dabei jemanden gefährdet:
150 €/ 2 Punkte in Flensburg
- Handy illegal im Auto benutzt und es kam zu einem Sachschaden/einem
Unfall:
200 € / 2 Punkte in Flensburg
- Wer wiederholt erwischt wird, riskiert bis zu 3 Monate Fahrverbot
und im schlimmsten Fall den Entzug des Führerscheins.
- Bei einem wiederholten Verstoß in der Probezeit drohen eine
Verlängerung der Probezeit, ein teures Aufbauseminar (200−500 €)
und im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis.
- Verstöße im Straßenverkehr können sich summieren, wenn Sie
z. B. wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wurden und auf dem Foto
auch eine Handynutzung sichtbar ist. Oder wenn Sie über eine rote
Ampel gefahren sind, einen Unfall verursacht haben und Zeugen
aussagen, dass Sie während der Fahrt ein Handy am Ohr hatten. Mehrere
Verstöße, die gleichzeitig geschahen, werden dementsprechend
kombiniert bestraft.
Die Strafen fallen auch an, wenn Sie andere elektronische Geräte wie
Smartwatch, Tablet etc. im Auto rechtswidrig benutzt haben.
Wann fällt ggf. keine Strafe an?
Das Oberlandesgericht Celle entschied 2019, dass kein Verstoß vorliegt,
wenn das Handy gehalten oder verlegt wird. Wichtig dabei ist, dass man das
Handy nicht benutzt hat.
Entscheidend ist, in welcher Art und Weise das Handy gehalten wurde. Zeigt
das Beweisfoto Sprechmerkmale, wie eine Mundbewegung oder eine typische
Körperhaltung, die auf eine Nutzung des Handys hinweist, können die
Behörden gegen Fahrer entscheiden und ein Bußgeld aussprechen.
Ist jedoch eine Handynutzung durch das Beweisfoto nicht erkennbar, soll
zugunsten des Fahrers entschieden werden.
Weiterhin kann ein Handy bei der Autofahrt erlaubt sein, bei Nutzung
- einer Freisprechanlage,
- bei komplett ausgeschaltetem Motor,
- durch eine Diktier- und Vorlesefunktion,
- als Verkehrszeichenerkennung,
- etc.
Kann man gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Man kann immer etwas unternehmen, um einen Bescheid zu entkräften. Wie die
Chancen im Einzelfall stehen, ob man Strafen umgehen oder mindern kann,
können wir Ihnen gerne mitteilen. Füllen Sie hierzu folgendes Formular aus
und wir werden mit Ihnen in Kontakt treten. Als Spezialkanzlei für
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht haben wir die besten
Voraussetzungen, Sie professionell zu unterstützen.