BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Führerscheinentzug
Kann mir mein Führerschein entzogen werden, obwohl ich gar nicht
mit dem Auto unterwegs war?
Sicherlich ist der Führerscheinentzug eine der drastischsten Maßnahmen,
die der Staat bei Verkehrsdelikten vorsieht.
Es gibt Situationen, bei denen der Führerschein entzogen werden kann,
obwohl man nicht mit dem Auto unterwegs war.
Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen, bedarf es bestimmter
körperlicher, geistiger und charakterlicher Voraussetzungen.
Falls die Fahrerlaubnisbehörde darüber benachrichtigt wurde, dass eine
Fahreignung ggf. nicht mehr bestehen könnte, kann es dazu kommen, dass ein
Gutachten von dem Betroffenen verlangt wird.
Bei der Beurteilung der Fahreignung steht die Verkehrsgefährdung im Fokus.
Wie wahrscheinlich ist ein Unfall oder eine Schädigung im Straßenverkehr
durch diese Person? Wie sind die persönliche Einstellung, Erfahrung und
Fähigkeit zur Verhaltenssteuerung bzw. wie gut kann der Betroffene seine
Mängel selbst regulieren?
Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Führerscheininhaber im
Straßenverkehr langfristig kein sicherheitsgerechtes und regelkonformes
Verhalten erbringen kann, z. B. in Belastungssituationen, so wird die
Fahrerlaubnis mit Auflagen und Beschränkungen versehen oder der
Führerschein entzogen.
Auflagen können sein, dass man sich regelmäßig untersuchen lässt, 3
Stunden nach Medikamenteneinnahme kein Auto fährt, beim Autofahren eine
Brille trägt, nur bestimmte Fahrzeugtypen fahren darf etc.
Bei einem Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis dauerhaft.
Mögliche Gründe für einen Führerscheinentzug, ohne dass man ein Auto
gefahren ist:
- Psychische Erkrankung,
z. B. bei Demenz, einer Manie, schizophrener Störung, Psychose
und/oder schwerer Depression
- Zu stark eingeschränktes Hörvermögen,
z. B. bei einem Hörverlust von 65 % in Kombination mit
Gleichgewichtsstörungen
- Zu schwaches Sehvermögen,
z. B. wenn die Sehstärke des besseren Auges (oder beider Augen)
bei 40 Prozent liegt
- Gleichgewichtsstörungen,
z. B. bei der Menière-Krankheit
- Diabetes,
z. B. bei Wahrnehmungsstörungen aufgrund von Unterzuckerung
- Herzkrankheiten,
z. B. bei einer Herzinsuffizienz
- Alkohol,
z. B. bei starker Alkoholabhängigkeit, die vermuten lässt, dass
der Betroffene häufiger alkoholisiert Auto fährt
- Drogen,
z. B. bei Drogenabhängigkeit oder bei einer einmaligen Einnahme
von harten Drogen, die bei einer verkehrsunabhängigen Kontrolle
festgestellt wurde (selten)
- Medikamenteneinnahme,
z. B. bei ärztlich verordneter Dauereinnahme von Psychopharmaka,
starken Schmerzmitteln etc., welche die
Leistungsfähigkeit/Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr einschränken
- Nötigung im Straßenverkehr,
z. B. durch Sitzblockaden auf der Fahrbahn
- Unterlassene Hilfeleistung,
z. B. wenn bei einem Unfall Hilfe unterlassen wurde, obwohl diese
zumutbar gewesen wäre und keine Gefahr für sich selbst mitbrachte
- Verkehrsverstöße auf einem Fahrrad, Scooter etc.
z. B. wenn mit einem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und
dadurch der achte Punkt in Flensburg kassiert wurde
Ob ein Führerscheinentzug oder andere Einschränkungen verhältnismäßig oder
gerechtfertigt sind, ist nicht immer eindeutig. Häufig lohnt sich ein
Einspruch oder eine Klage gegen die Behördenentscheidung. Kontaktieren Sie
uns, falls Sie Hilfe benötigen.
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