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Führerscheinverlust

Ist ein Führerscheinentzug abwendbar?

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Drohender Führerscheinentzug
Führerschein - Entzug abwendbar
 
 
Ein Führerschein wird nach bestimmten Delikten im Straßenverkehr entzogen. Ein Führerscheinentzug geschieht auf Anordnung der Verwaltungsbehörde/Fahrerlaubnisbehörde oder durch einen Richter an einem Gericht.

Der endgültige Führerscheinentzug ist zu unterscheiden von einem Fahrverbot. Ein Fahrverbot ist zeitlich in der Regel auf 1 bis 3 Monate beschränkt. Man gibt den Führerschein nur kurzfristig bei der Behörde ab, um ihn dann später nach Ablauf der 1 bis 3 Monate wieder zu erhalten. Beim Führerscheinentzug ist der Fahrausweis komplett weg. Der Führerschein wird ungültig. Der Führerscheinentzug ist immer verbunden mit einer Sperrfrist von 6 Monaten bis 5 Jahren. In dieser Zeit darf man keinen neuen Führerschein beantragen.

Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die Einhaltung von Sperrfristen für die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis und/oder eine erneute Fahrprüfung.

Wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, wird eine Probezeit von 2 oder mehr Jahren angesetzt.

Häufige Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind:


Möglichkeiten, einen Führerscheinentzug zu umgehen

Sobald man den Bescheid für die Führerscheinentziehung hat, besteht die Möglichkeit, gegen die Anordnung (je nach Bundesland) Widerspruch oder Klage einzulegen. Für den Widerspruch oder die Klage hat man nur einen Monat Zeit. Fristverlängerungen werden nur selten gewährt.

Die Umgehung eines Führerscheinentzuges kann mit Rechtsmitteln geschehen, indem Vorwürfe zum Verkehrsverstoß bzw. zur Verkehrsstraftat entkräftet werden. Nicht selten gelingt es uns als Kanzlei, harte in mildere Urteile umzuwandeln, um einen Führerscheinentzug zu verhindern.

Wir überprüfen, ob Messgeräte richtig eingestellt und geeicht waren. Ob Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ob Bescheide korrekt sind. Ob Beweisfotos mangelhaft sind. Ob Verkehrsanlagen, wie beispielsweise Ampeln, Verkehrszeichen etc., vorschriftsmäßig aufgestellt waren bzw. funktionierten.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrfrist, z. B. wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dies ist meistens dann der Fall, wenn die berufliche Existenz vom Führerschein abhängt.

Auch können Ausnahmegenehmigungen zum Betreiben bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) erteilt werden, um die Lebensgrundlage nicht zu gefährden.

Wie gut Ihre Chancen stehen, können wir gerne für Sie überprüfen. Füllen Sie hierzu folgendes Formular aus (Link).

Anmerkung: Bitte warten Sie nicht zu lange. Fristen sind knapp bemessen und erfordern zügiges Handeln.


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