BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Führerscheinverlust
Ist ein Führerscheinentzug abwendbar?
Ein Führerschein wird nach bestimmten Delikten im Straßenverkehr entzogen.
Ein Führerscheinentzug geschieht auf Anordnung der
Verwaltungsbehörde/Fahrerlaubnisbehörde oder durch einen Richter an einem
Gericht.
Der endgültige Führerscheinentzug ist zu unterscheiden von einem
Fahrverbot. Ein Fahrverbot ist zeitlich in der Regel auf 1 bis 3 Monate
beschränkt. Man gibt den Führerschein nur kurzfristig bei der Behörde ab,
um ihn dann später nach Ablauf der 1 bis 3 Monate wieder zu erhalten. Beim
Führerscheinentzug ist der Fahrausweis komplett weg. Der Führerschein wird
ungültig. Der Führerscheinentzug ist immer verbunden mit einer Sperrfrist
von 6 Monaten bis 5 Jahren. In dieser Zeit darf man keinen neuen
Führerschein beantragen.
Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen
erfüllt werden, wie z. B. eine MPU (medizinisch-psychologische
Untersuchung), die Einhaltung von Sperrfristen für die Beantragung einer
neuen Fahrerlaubnis und/oder eine erneute Fahrprüfung.
Wenn eine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, wird eine Probezeit von 2 oder
mehr Jahren angesetzt.
Häufige Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind:
- Grobe Gefährdung des Straßenverkehrs
- Alkohol und Drogen (auch bei Problemen ohne Verkehrsverstoß)
- Unfallflucht
- Bei 8 oder mehr Punkten in Flensburg
- Teilnahme an Autorennen auf öffentlichen Straßen
- Nötigung
- Gesundheitliche Probleme (z. B. Ohnmachtsanfälle, starke
Sehstörungen etc.)
- Charakterliche Nichteignung zum Führen eines Kfz im öffentlichen
Straßenverkehr
Möglichkeiten, einen Führerscheinentzug zu umgehen
Sobald man den Bescheid für die Führerscheinentziehung hat, besteht die
Möglichkeit, gegen die Anordnung (je nach Bundesland) Widerspruch oder
Klage einzulegen. Für den Widerspruch oder die Klage hat man nur einen
Monat Zeit. Fristverlängerungen werden nur selten gewährt.
Die Umgehung eines Führerscheinentzuges kann mit Rechtsmitteln geschehen,
indem Vorwürfe zum Verkehrsverstoß bzw. zur Verkehrsstraftat entkräftet
werden. Nicht selten gelingt es uns als Kanzlei, harte in mildere Urteile
umzuwandeln, um einen Führerscheinentzug zu verhindern.
Wir überprüfen, ob Messgeräte richtig eingestellt und geeicht waren. Ob
Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Ob Bescheide korrekt sind.
Ob Beweisfotos mangelhaft sind. Ob Verkehrsanlagen, wie beispielsweise
Ampeln, Verkehrszeichen etc., vorschriftsmäßig aufgestellt waren bzw.
funktionierten.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Verkürzung oder Aufhebung der
Sperrfrist, z. B. wenn es sich um einen Härtefall handelt. Dies ist
meistens dann der Fall, wenn die berufliche Existenz vom Führerschein
abhängt.
Auch können Ausnahmegenehmigungen zum Betreiben bestimmter Fahrzeuge
(z. B. Traktoren) erteilt werden, um die Lebensgrundlage nicht zu
gefährden.
Wie gut Ihre Chancen stehen, können wir gerne für Sie überprüfen. Füllen
Sie hierzu folgendes Formular aus (
Link).
Anmerkung: Bitte warten Sie nicht zu lange. Fristen sind knapp bemessen
und erfordern zügiges Handeln.