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Autobahn ohne Tempolimit

Kann man tatsächlich so schnell fahren, wie man möchte?

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Deutsche Autobahnen so schnell wie man will
Kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen
 
 
Radim Passer, ein Multimillionär aus Tschechien, wollte es wissen. In den frühen Morgenstunden war die A2 kaum befahren. Auf der 10 Kilometer langen dreispurigen Autobahnstrecke ohne Geschwindigkeitsbegrenzung ging es praktisch immer nur geradeaus. Ideale Voraussetzungen, um seinen Supersportwagen zu testen. Es konnte losgehen. Sein Fuß presste bis zum Anschlag gegen das Gaspedal. Andere Verkehrsteilnehmer flitzten wie parkende Autos an ihm vorbei. Gespannt starrte er auf den Tachometer. Seine Frage: Welche Geschwindigkeit schafft mein Bugatti Chiron. Die Antwort: 417 km/h. Dies ist eine Geschwindigkeit, wie man sie eigentlich von Flugzeugen kennt. Der ICE erreicht im planmäßigen Betrieb gerade mal eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h und die neuste Baureihe nur noch 265 km/h.

Hier das Video dazu.

Radim Passer testete auch den Porsche 911 Turbo, Lamborghini Aventador und den Bentley Flying Spur, doch keiner schaffte die hohe Geschwindigkeit des Bugattis. Der Porsche erreichte 333 km/h, der Lamborghini 356 km/h und der Bentley 325 km/h.

Nachdem Radim Passer ein Video von seinem Geschwindigkeitstest mit dem Bugatti Chiron online stellte, fragten sich viele: Darf er überhaupt so schnell fahren? Ist das nicht eine rücksichtslose Raserei? War seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen angepasst? Handelte er fahrlässig? War das grob verkehrswidrig? Stellte diese Hochgeschwindigkeitsfahrt nicht eine Gefahr für andere dar?

Die Handlungen von Radim Passer rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Sie ermittelte wegen eines illegalen Straßenrennens nach § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen).

Ein Kraftfahrzeugrennen muss nicht unbedingt mit einer anderen Person stattfinden, sondern kann auch ein Rennen mit sich selbst sein (Alleinrennen).

Nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 macht sich strafbar, wer sich als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft hat letztendlich die Ermittlungen gegen Radim Passer fallen gelassen. Anscheinend war mindestens einer der Umstände nicht gegeben (nicht angepasste Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig, rücksichtslos). Oder der Autoenthusiast hat genügend Vorsichtsmaßnahmen getroffen, sodass niemand ernsthaft gefährdet wurde. Für eine Anklageerhebung gab es keinen ausreichenden Tatverdacht.

Anders sähe es sicherlich aus, wenn die Witterungsverhältnisse, Straßenbeschaffenheit oder Verkehrslage eine andere gewesen wäre.

Bei einem Unfall mit einer derartigen Geschwindigkeit würde Radim Passer mindestens eine Mitschuld treffen, selbst dann, wenn ihm jemand die Vorfahrt genommen hätte. Die Frage könnte in diesem Fall lauten: Wäre der Unfall auch bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h geschehen?

Sehr schnelles Fahren auf der Autobahn, selbst wenn es kein Tempolimit gibt, ist nicht immer ratsam.

Generell gilt aber: Ja, man darf auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen so schnell fahren, wie man will, falls die Rahmenbedingungen stimmen.

Deutschland ist übrigens das einzige Land der Welt, wo das möglich ist. Das ist ein Stückchen Freiheit, um die uns andere Länder beneiden.


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