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Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rotlichtverstoß
Alles über den Rotlichtverstoß
Wer in Deutschland bei Rot über die Ampel fährt, dem drohen ein hohes
Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot.
Aber war die Ampel überhaupt rot und wie lange war sie schon rot? Wurde
jemand gefährdet? Kam es zu einem Unfall?
Was ist ein Rotlichtverstoß?
Um einen Rotlichtverstoß handelt es sich dann, wenn man trotz einer roten
Ampel in den (Gefahren-)Bereich kurz hinter der Ampel fährt (oder geht).
Auch Fußgänger oder Radfahrer können einen Rotlichtverstoß begehen.
Hier die allgemeinen Regeln, falls die Ampel bei Rot überfahren wurde:
- Die Ampel war nicht länger als 1 Sekunde rot: 90 Euro und 1 Punkt
- Die Ampel war nicht länger als 1 Sekunde rot, aber jemand wurde
gefährdet: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat lang Fahrverbot
- Die Ampel war nicht länger als 1 Sekunde rot, aber es kam zu einem
Unfall: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat lang Fahrverbot
- Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot: 200 Euro, 2 Punkte und 1
Monat lang Fahrverbot
- Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot und es wurde jemand
gefährdet: 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat lang Fahrverbot
- Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot und es wurde ein Unfall
verursacht: 360 Euro, 2 Punkte und 1 Monat lang Fahrverbot
Anmerkung: Bei besonders rücksichtslosem Verhalten oder wenn es zu einem
Unfall kam, drohen höhere Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe von
bis zu 5 Jahren.
Darf man bei Gelb über die Ampel fahren?
Die Antwort lautet: Ja, falls man nicht noch versucht hat zu
beschleunigen. Der Gesetzgeber fordert, dass man bei Gelb das Auto vor der
Ampel zum Stehen bringt, falls dafür noch genügend Zeit bleibt. Wenn es
eine Straße ist, auf der 50 km/h erlaubt sind, so dauert die
Gelbphase 3 Sekunden, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
dauert sie 4 Sekunden und bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h
dauert sie 5 Sekunden. Wäre der Bremsweg zu kurz, wenn Grün auf Gelb
springt, hätte man also noch genügend Zeit, die Ampel zu überqueren, ohne
beschleunigen zu müssen.
Wer über eine gelbe Ampel fährt und vor der Ampel beschleunigt, zahlt 10
Euro. Und falls die Beschleunigung über das Tempolimit hinausgeht, kämen
noch die Kosten für die Geschwindigkeitsüberschreitung hinzu.
Haltelinien vor Ampeln: Was gilt es zu beachten?
Vor Ampeln befinden sich Haltelinien (breite weiße durchgezogene Linie
quer über die Fahrbahn). Wenn die Ampel rot wird, sollte unmittelbar vor
einer solchen Haltelinie angehalten werden. Ein Haltelinienverstoß muss
von einem Rotlichtverstoß getrennt werden. Wer eine Haltelinie überfährt,
muss noch lange keinen Rotlichtverstoß begangen haben. Die Strafen für
einen Haltelinienverstoß fallen auch wesentlich geringer aus. Für einen
Rotlichtverstoß müssten Sie bereits in den Gefahrenbereich gleich hinter
der roten Ampel eingedrungen sein, was bei einem lediglichen Überfahren
der Haltelinie noch nicht der Fall ist. Falls Sie vermuten, dass Sie
keinen Rotlicht-, sondern nur einen Haltelinienverstoß begangen haben,
können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen, vorzugsweise mit der
Hilfe eines Anwalts.
Was gilt für Fahranfänger bei einem Rotlichtverstoß?
Fahranfängern drohen bei jedem Rotlichtverstoß (über oder unter 1 Sekunde)
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote, Verlängerung der Probezeit und ein
Aufbauseminar. Bei Fahranfängern unterscheidet man nach A- und
B-Verstößen. Ein Rotlichtverstoß ist ein schwerwiegender Verstoß und wird
als sogenannter A-Verstoß gewertet. Begeht der Fahranfänger drei
A-Verstöße, so bekommt er ein Fahrverbot von 6 Monaten.
Übersicht der Strafen bei einem Rotlichtverstoß für Fahranfänger:
Ampel </= 1 Sek. rot (ohne Gefährdung oder
Sachschaden)
- 90 €
- 1 Punkt
- Probezeit: +2 Jahre
- Aufbauseminar (bei Nichtteilnahme Führerscheinentzug)
Ampel > 1 Sek. rot (ohne Gefährdung oder
Sachschaden)
- 200 €
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- Probezeitverlängerung +2 Jahre
- Aufbauseminar (bei Nichtteilnahme Führerscheinentzug)
Ampel </= 1 Sek. rot (mit Gefährdung)
- 200 € Bußgeld
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- Aufbauseminar (bei Nichtteilnahme Führerscheinentzug)
Ampel </= 1 Sek. rot (mit Sachbeschädigung)
- 200 €Bußgeld
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- Aufbauseminar
Ampel > 1 Sek. rot (mit Gefährdung)
- 320 € Bußgeld
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- Aufbauseminar (bei Nichtteilnahme Führerscheinentzug)
Ampel > 1 Sek. rot (mit Sachbeschädigung)
- 360 € Bußgeld
- 2 Punkte
- 1 Monat Fahrverbot
- Aufbauseminar (bei Nichtteilnahme Führerscheinentzug)
Anmerkung: Bei besonders rücksichtslosem Verhalten oder wenn es zu einem
Unfall kam, drohen höhere Geldstrafen oder sogar eine Gefängnisstrafe von
bis zu 5 Jahren.
Wann verjährt ein Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß darf nicht mehr verfolgt werden, wenn nach drei
Monaten kein Bußgeldbescheid ergangen oder keine öffentliche Klage erhoben
worden ist.
Die Verjährung wird u. a. mit einem Fragebogen unterbrochen, wenn der
Betroffene vernommen wird, wenn ein Verfahren eröffnet wird usw.
Spätestens verjährt ein Rotlichtverstoß nach 2 Jahren.
Lohnt sich ein Einspruch?
Neben formalen und technischen Fehlern, die man beanstanden kann, gibt es
weitere Ansatzpunkte, bei denen sich ein Einspruch lohnen könnte.
Selbst wenn Sie eine rote Ampel missachtet haben, kann es Umstände geben,
die zu Ihren Gunsten greifen könnten.
Vor allem wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen sind, könnten sich Ihre Chancen
verbessern. Hierzu zählen beispielhaft:
- Sie sind Berufsfahrer (z. B. Lkw-Fahrer, Vertreter, Taxifahrer
etc.)
- Sie sind schlecht ans Verkehrsnetz angebunden und kommen nur schwer
zu Ihrer Arbeitsstelle
- Sie haben betreuungsintensive Kinder
- Sie müssen sich um Pflegebedürftige kümmern und benötigen hierzu
einen Wagen
- etc.
Unsere Kanzlei konnte bereits hunderten Klienten helfen, hohe Strafen zu
vermeiden. Im Verkehrsrecht gibt es viele Ansatzpunkte, um einen amtlichen
Bescheid anzufechten. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir schauen, ob
sich ein Einspruch lohnen könnte. Nutzen Sie hierfür dieses Formular
(Link). Bitte beachten Sie auch die Frist von 2 Wochen, in denen ein
Einspruch eingelegt werden kann, um den Vorwurf zu entkräften.
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