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Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
Abstandsverstöße
Wie teuer können Abstandsverstöße für Autofahrer werden?
Abstandsverstöße kosten in der Regel zwischen 25 und 400 Euro. Außerdem
kann man bis zu 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot erhalten.
Um einen Abstandsverstoß zu vermeiden, gibt es außerorts zwei Faustregeln,
an denen man sich grob orientieren kann:
- 2-Sekunden-Regel
Bei guten Witterungsbedingungen und guter Sicht kann man sich merken,
an welcher Stelle der Vordermann gerade vorbeifährt (z. B. auf
gleicher Höhe wie ein Baum, ein Leitpfosten, Laterne oder Ähnliches).
Dann wartet man 2 Sekunden. Ist man noch vor den 2 Sekunden an der
gleichen Stelle, ist der Abstand zu kurz.
- Halber Tachostand
Bei guten Witterungsbedingungen und guter Sicht kann man einen
Mindestabstand von einem halben Tachostand in Metern wahren.
Beispiel: Bei 100 km/h wären das mindestens 50 Meter. Hierzu folgender
Tipp: Der Abstand zwischen zwei Leitplanken beträgt 50 Meter.
Innerorts: Innerorts kann man sich an der 2-Sekunden-Regel
orientieren, wobei man aber die Zeit auf nur 1 Sekunde kürzt. Ist man also
in weniger als 1 Sekunde an der gleichen Stelle, an der der Vorausfahrende
war, ist der Abstand zu kurz.
Innerorts und außerorts gilt: Bei schlechten Witterungsbedingungen
und schlechter Sicht muss man seine Fahrweise anpassen. Dies betrifft vor
allem die Geschwindigkeit, aber auch den Abstand.
Schlechte Witterungsbedingungen können sein: starker Regen, Nebel, nasse
Fahrbahn, Glätte, Schnee etc.
Laut
§ 4 StVO
gilt immer, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass man
problemlos hinter ihm halten kann, auch wenn dieser plötzlich abbremst.
Jedoch darf der Vordermann nicht ohne zwingenden Grund stark abbremsen.
Strafen für die Unterschreitung eines bestimmten Abstands bei
unterschiedlichen Geschwindigkeiten
- Bis 80 km/h:
25 € Strafe
- Bei 81 bis 130 km/h
(% des Tachowerts in Metern)
unter 25 % = 75 €
unter 20 % = 100 €
unter 15 % = 160 €
unter 10 % = 240 €
unter 5 % = 320 €
- Ab 131 km/h
(% des Tachowerts in Metern)
unter 25 % = 100 €
unter 20 % = 180 €
unter 15 % = 240 €
unter 10 % = 320 €
unter 5 % = 400 €
Punkte und Fahrverbote
- Bei 81 bis 100 km/h
unter 25 % (des Tachowerts in Metern) = 1 Punkt
- Ab 101 km/h
(% des Tachowerts in Metern)
unter 25 % = 1 Punkt
unter 20 % = 1 Punkt
unter 15 % = 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
unter 10 % = 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
unter 5 % = 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot
Falls es zu Personengefährdungen oder einem Unfall kommt, ist von höheren
Strafen auszugehen.
Ein nur kurzfristig zu kleiner Abstand wird nicht bestraft. Der zu geringe
Sicherheitsabstand muss über eine längere Strecke stattfinden. Deshalb
findet die Messung häufig über mehrere Kameras statt.
Bei längerem dichtem Auffahren (ggf. sogar mit Lichthupe) kann man
u. U. von Nötigung sprechen, für die der Gesetzgeber Haft- oder
Geldstrafen vorsieht.
Seitlicher Abstand
Abstände sind auch seitlich zu beachten, z. B. wenn man andere Autos
oder Radfahrer überholt.
Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen
(z. B. E-Scooter) muss innerorts ein seitlicher Abstand von 1,5
Metern eingehalten werden und außerorts von 2 Metern. Dies gilt nicht,
wenn diese Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen und Einmündungen dort wartende
Kraftfahrzeuge rechts überholen oder neben diesen zum Stillstand kommen.
Wenn man Kraftfahrzeuge wie Autos und Lkw überholt, gilt es, einen
ausreichenden Abstand zu wahren. Die 1,5- bzw. 2-Meter-Regel gilt hier
nicht.
Wer den seitlichen Abstand missachtet, zahlt eine Strafe von 30 Euro.
Kommt es zu einer Gefährdung von Kindern, hilfsbedürftigen oder älteren
Menschen, kann man mit 80 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es bei diesen
Menschen zu einer Schädigung, werden mindestens 100 Euro fällig.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie gegen einen Bußgeldbescheid oder ein
Urteil vorgehen möchten. Wir sind Ihre Kanzlei, wenn es um Bußgeldsachen
geht.