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Abstandsverstöße

Wie teuer können Abstandsverstöße für Autofahrer werden?

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abstand strafen Verkehrsordnung
Abstandsverstoß Autobahn
 
 
Abstandsverstöße kosten in der Regel zwischen 25 und 400 Euro. Außerdem kann man bis zu 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot erhalten.

Um einen Abstandsverstoß zu vermeiden, gibt es außerorts zwei Faustregeln, an denen man sich grob orientieren kann:

 
Innerorts: Innerorts kann man sich an der 2-Sekunden-Regel orientieren, wobei man aber die Zeit auf nur 1 Sekunde kürzt. Ist man also in weniger als 1 Sekunde an der gleichen Stelle, an der der Vorausfahrende war, ist der Abstand zu kurz.
 
Innerorts und außerorts gilt: Bei schlechten Witterungsbedingungen und schlechter Sicht muss man seine Fahrweise anpassen. Dies betrifft vor allem die Geschwindigkeit, aber auch den Abstand.

Schlechte Witterungsbedingungen können sein: starker Regen, Nebel, nasse Fahrbahn, Glätte, Schnee etc.

Laut § 4 StVO gilt immer, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass man problemlos hinter ihm halten kann, auch wenn dieser plötzlich abbremst. Jedoch darf der Vordermann nicht ohne zwingenden Grund stark abbremsen.


Strafen für die Unterschreitung eines bestimmten Abstands bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten

unter 25 % = 75 €
unter 20 % = 100 €
unter 15 % = 160 €
unter 10 % = 240 €
unter 5 % = 320 €
 
unter 25 % = 100 €
unter 20 % = 180 €
unter 15 % = 240 €
unter 10 % = 320 €
unter 5 % = 400 €
 
Punkte und Fahrverbote

unter 25 % = 1 Punkt
unter 20 % = 1 Punkt
unter 15 % = 2 Punkte / 1 Monat Fahrverbot
unter 10 % = 2 Punkte / 2 Monate Fahrverbot
unter 5 % = 2 Punkte / 3 Monate Fahrverbot

Falls es zu Personengefährdungen oder einem Unfall kommt, ist von höheren Strafen auszugehen.

Ein nur kurzfristig zu kleiner Abstand wird nicht bestraft. Der zu geringe Sicherheitsabstand muss über eine längere Strecke stattfinden. Deshalb findet die Messung häufig über mehrere Kameras statt.

Bei längerem dichtem Auffahren (ggf. sogar mit Lichthupe) kann man u. U. von Nötigung sprechen, für die der Gesetzgeber Haft- oder Geldstrafen vorsieht.

Seitlicher Abstand

Abstände sind auch seitlich zu beachten, z. B. wenn man andere Autos oder Radfahrer überholt.

Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter) muss innerorts ein seitlicher Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden und außerorts von 2 Metern. Dies gilt nicht, wenn diese Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen und Einmündungen dort wartende Kraftfahrzeuge rechts überholen oder neben diesen zum Stillstand kommen. Wenn man Kraftfahrzeuge wie Autos und Lkw überholt, gilt es, einen ausreichenden Abstand zu wahren. Die 1,5- bzw. 2-Meter-Regel gilt hier nicht.

Wer den seitlichen Abstand missachtet, zahlt eine Strafe von 30 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung von Kindern, hilfsbedürftigen oder älteren Menschen, kann man mit 80 Euro Bußgeld rechnen. Kommt es bei diesen Menschen zu einer Schädigung, werden mindestens 100 Euro fällig.


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