BUSSGELDKANZLEI.EU
Spezialkanzlei für Bußgeld- und
Ordnungswidrigkeitenrecht
E-Scooter und Fahrrad unter Alkoholeinfluss
Darf man alkoholisiert auf dem E-Scooter oder Fahrrad fahren?
Ja, man darf alkoholisiert auf dem E-Scooter oder Fahrrad fahren, jedoch
nur in geringem Maße auf öffentlichen Verkehrswegen. Falls Sie mit
größeren Mengen Alkohol im Blut nicht nur auf einem Privatgrundstück
fahren, kann der Staat Sie belangen.
Es gehört zu einem der größten Irrtümer, dass es für Fahrradfahrer oder
E-Scooter-Fahrer keine Promillegrenzen im Straßenverkehr gibt.
Bereits bei niedrigen Promillegrenzen ab 0,3 Promille können Strafen
anfallen, wenn Sie körperliche oder geistige Ausfallerscheinungen zeigen.
Zu den Ausfallerscheinungen gehören: Lallen, Koordinationsschwierigkeiten,
Schlangenlinien, Verkehrsverstöße, Gefährdung anderer,
Reaktionseinschränkungen etc. Hier spricht man dann von relativer
Fahruntauglichkeit.
Vor allem ab 1,6 Promille fällt ggf. eine höhere Geldstrafe oder gar eine
Gefängnisstrafe an. Für die Geldstrafe können 30 Tagessätze angesetzt
werden, was in etwa einem Monatsgehalt entspricht. Hinzu kommen 3 Punkte
in Flensburg.
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU
(medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen, um festzustellen, ob
ein grundsätzliches Alkoholproblem vorliegt. Falls die MPU negativ
ausfällt oder man sich der MPU verweigert, kann man den Führerschein
verlieren. In extremen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Ihnen das
Fahrradfahren untersagt wird.
Was gilt bei E-Scootern (E-Roller)?
Ein E-Scooter ist ein Fahrzeug, das einem Tretroller ähnlich sieht. Dieses
elektrische Kleinstfahrzeug kann ab 14 Jahren betrieben werden,
vorausgesetzt, der Scooter hat eine Betriebserlaubnis. Die Verwendung von
E-Scootern wird durch die Verordnung über die Teilnahme von
Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
(Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) geregelt. Diese besagt
beispielsweise, dass ein E-Scooter eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h
und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h hat, maximal 55 kg (ohne
Fahrer) wiegen, höchstens 70 cm bereit, maximal 140 cm hoch und 200 cm
lang sein darf. Weitere Anforderungen findet man
hier.
Bei Alkoholfahren mit dem E-Scooter gelten ähnliche Strafen wie mit dem
Auto5:
1 Eine Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) und der Entzug des
Führerscheins können bereits ab 0,3 Promille in Betracht kommen, falls
andere Personen gefährdet wurden.
2 Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
3 Bei Wiederholungstätern, bei
Alkoholabhängigkeit, bei Straftaten in Verbindung mit der Alkoholfahrt
oder bei besonders auffälligem Verhalten kann eine MPU auch bei einer
geringen Promillezahl angeordnet werden.
4 Falls alkoholbedingte
Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wie z. B. Schlangenlinien
fahren, schlechte Reaktionsfähigkeit, Missachten von Verkehrsschildern,
eingeschränktes Hör- und Sehvermögen etc., können Strafen bereits ab 0,3
Promille anfallen.
5 Zuzüglich Verwaltungsgebühren.
Ist man auf der sicheren Seite, wenn man anstatt des Fahrrads oder
E-Scooters zu Fuß geht?
Auch Fußgänger, die hohe Alkoholwerte haben, können ihren Führerschein
verlieren. Hier bedarf es aber mehrerer Umstände:
- Man ist dermaßen schlecht aufgefallen, dass ein generelles
Alkoholproblem vermutet wird.
- Es wird eine MPU angeordnet.
- Man besteht die MPU nicht oder weigert sich teilzunehmen.
In alkoholisiertem Zustand begeht man häufig unkluge Dinge, z. B. eine
Ampel bei Rot zu überqueren oder anstatt des Gehweges die Straße zu
nutzen. Wer hier wiederholt auffällt, kann Punkte in Flensburg bekommen
und ggf. seinen Führerschein verlieren. Gerade wenn es zu Unfällen kommt,
ist das Risiko erhöht, den Führerschein entzogen zu bekommen.
Auch alkoholisierte Fahranfänger sollten aufpassen. Wer als Fahranfänger
in der Probezeit zu Fuß unterwegs ist und polizeilich auffällig wird,
riskiert eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar (ca. 200 bis
500 Euro Gebühren), eine MPU, Punkte in Flensburg, den Verlust der
Fahrerlaubnis oder sogar einen Führerscheinentzug.