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E-Scooter und Fahrrad unter Alkoholeinfluss

Darf man alkoholisiert auf dem E-Scooter oder Fahrrad fahren?

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Ja, man darf alkoholisiert auf dem E-Scooter oder Fahrrad fahren, jedoch nur in geringem Maße auf öffentlichen Verkehrswegen. Falls Sie mit größeren Mengen Alkohol im Blut nicht nur auf einem Privatgrundstück fahren, kann der Staat Sie belangen.
Es gehört zu einem der größten Irrtümer, dass es für Fahrradfahrer oder E-Scooter-Fahrer keine Promillegrenzen im Straßenverkehr gibt.

Bereits bei niedrigen Promillegrenzen ab 0,3 Promille können Strafen anfallen, wenn Sie körperliche oder geistige Ausfallerscheinungen zeigen. Zu den Ausfallerscheinungen gehören: Lallen, Koordinationsschwierigkeiten, Schlangenlinien, Verkehrsverstöße, Gefährdung anderer, Reaktionseinschränkungen etc. Hier spricht man dann von relativer Fahruntauglichkeit.

Vor allem ab 1,6 Promille fällt ggf. eine höhere Geldstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe an. Für die Geldstrafe können 30 Tagessätze angesetzt werden, was in etwa einem Monatsgehalt entspricht. Hinzu kommen 3 Punkte in Flensburg.

Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen, um festzustellen, ob ein grundsätzliches Alkoholproblem vorliegt. Falls die MPU negativ ausfällt oder man sich der MPU verweigert, kann man den Führerschein verlieren. In extremen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Ihnen das Fahrradfahren untersagt wird.


Was gilt bei E-Scootern (E-Roller)?

Ein E-Scooter ist ein Fahrzeug, das einem Tretroller ähnlich sieht. Dieses elektrische Kleinstfahrzeug kann ab 14 Jahren betrieben werden, vorausgesetzt, der Scooter hat eine Betriebserlaubnis. Die Verwendung von E-Scootern wird durch die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) geregelt. Diese besagt beispielsweise, dass ein E-Scooter eine Mindestgeschwindigkeit von 6 km/h und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h hat, maximal 55 kg (ohne Fahrer) wiegen, höchstens 70 cm bereit, maximal 140 cm hoch und 200 cm lang sein darf. Weitere Anforderungen findet man hier.

Bei Alkoholfahren mit dem E-Scooter gelten ähnliche Strafen wie mit dem Auto5:

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Tabelle Bußgeld Scooter Fahrrad Alkohol

1
Eine Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) und der Entzug des Führerscheins können bereits ab 0,3 Promille in Betracht kommen, falls andere Personen gefährdet wurden.
2 Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
3 Bei Wiederholungstätern, bei Alkoholabhängigkeit, bei Straftaten in Verbindung mit der Alkoholfahrt oder bei besonders auffälligem Verhalten kann eine MPU auch bei einer geringen Promillezahl angeordnet werden.
4 Falls alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, wie z. B. Schlangenlinien fahren, schlechte Reaktionsfähigkeit, Missachten von Verkehrsschildern, eingeschränktes Hör- und Sehvermögen etc., können Strafen bereits ab 0,3 Promille anfallen.
5 Zuzüglich Verwaltungsgebühren.


Ist man auf der sicheren Seite, wenn man anstatt des Fahrrads oder E-Scooters zu Fuß geht?

Auch Fußgänger, die hohe Alkoholwerte haben, können ihren Führerschein verlieren. Hier bedarf es aber mehrerer Umstände:

  1. Man ist dermaßen schlecht aufgefallen, dass ein generelles Alkoholproblem vermutet wird.
  2. Es wird eine MPU angeordnet.
  3. Man besteht die MPU nicht oder weigert sich teilzunehmen.

In alkoholisiertem Zustand begeht man häufig unkluge Dinge, z. B. eine Ampel bei Rot zu überqueren oder anstatt des Gehweges die Straße zu nutzen. Wer hier wiederholt auffällt, kann Punkte in Flensburg bekommen und ggf. seinen Führerschein verlieren. Gerade wenn es zu Unfällen kommt, ist das Risiko erhöht, den Führerschein entzogen zu bekommen.

Auch alkoholisierte Fahranfänger sollten aufpassen. Wer als Fahranfänger in der Probezeit zu Fuß unterwegs ist und polizeilich auffällig wird, riskiert eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar (ca. 200 bis 500 Euro Gebühren), eine MPU, Punkte in Flensburg, den Verlust der Fahrerlaubnis oder sogar einen Führerscheinentzug.
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